Versuchspersonenstunden

Mit der Einführung der neuen Prüfungsordnung (hier abrufbar) im Wintersemester 2017/18 wurde die Pflicht zur Teilnahme an Versuchen und Studien des Lehrstuhls verankert, welche sich aus §44, Absatz 4 (Informationswissenschaft) bzw. §49, Absatz 4 (Medieninformatik) ergibt. Konkret schreiben die Modulkataloge der beiden Fächer (hier abrufbar) die Erbringung von 15 Versuchspersonenstunden zum Abschluss des jeweiligen Abschlussmoduls (MEI-BA-M10 für Medieninformatik) und INF-BA-M10 für Informationswissenschaft) vor. Aufgrund dieser Umsetzung besteht die Pflicht zur Teilnahme an Studien jedoch nur für Studenten, die eines der beiden Module verpflichtend abschließen müssen. In welchen Fällen das zutrifft haben wir hier aufgeführt.

Sowohl der Lehrstuhl für Medieninformatik (hier) und der Lehrstuhl für Informationswissenschaft (hier) pflegen eine eigene Info-Seite für Versuchspersonenstunden, die die technischen Details beschreiben.

Versuchspersonenstunden werden i.d.R. gegen Semesterende über das Forum Medieninformatik bzw. das Forum Informationswissenschaft angekündigt, in die jeder Student automatisch eingeschrieben sein sollte. Versuche während des laufenden Semesters sind dagegen eher selten. Aufgrund der bestehenden Regelung kann das Abschlussmodul nicht beendet werden, bevor nicht ausreichend Versuchspersonenstunden gesammelt wurden. Da das Abschlussmodul jedoch keine Voraussetzung für den Besuch anderer Kurse ist, ergeben sich daraus keine negativen Auswirkungen (abgesehen davon, dass man den Bachelor nicht bekommt). Grundsätzlich erkennen die Lehrstühle für Medieninformatik und Informationswissenschaft die vom jeweils anderen Lehrstuhl vergebenen Versuchspersonenstunden an. Für andere Studiengänge, die über ein ähnliches System verfügen (z.B. Psychologie), ist dies nicht der Fall.

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